Umsatzsteuer Voranmeldung

Unternehmer, Freelancer und Selbstständige müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit zwangsläufig mit einem unliebsamen Thema auseinandersetzen. Gemeint ist die Umsatzsteuer Voranmeldung. Diese musst du regelmäßig abgeben, andernfalls folgen vom Finanzamt automatische Errechnungen – welche geschätzt werden und die nicht selten deutlich höher ausfallen.

In der Regel müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Die Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer wird dabei anhand der Umsätze des Unternehmens berechnet, die in der Voranmeldung angegeben werden. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung dient dazu, dass das Finanzamt einen Überblick über die Umsätze und die abzuführende Umsatzsteuer eines Unternehmens hat und somit eine sachgerechte Festsetzung der Steuer sicherstellen kann.

Mit diesem Beitrag erklären wir genauer, was es rund um die Umsatzsteuer Voranmeldung zu wissen gibt und welche grundlegenden Fakten gelten – inkl. Definition, Friste, Dauerfristverlängerung, allgemeines & Tipps sowie die Errechnung. 

Was ist die Umsatzsteuer Voranmeldung?

Die Umsatzsteuer (Abkürzung USt) ist eine Verkehrsteuer, welche die Endverbraucher tragen.  Unternehmer, Freelancer und Selbstständige müssen diese für die Verkauf von Dienstleistungen und Produkte erheben.

Als Grundlage fungiert der Paragraphen 12 des Umsatzsteuergesetzes. Dieser besagt, dass der Wert bei 19 Prozent liegt. Es gibt jedoch bestimmte Leistungen und Waren, für die lediglich 7 Prozent erhoben werden. 

Grundlegend ist außerdem zu wissen, dass der Käufer den Betrag übernimmt. Freelancer und Selbstständige müssen nur sicherstellen, dass die Höhe im Rahmen der Voranmeldung ordnungsgemäß eintragen und wieder abgeführt wird. 

Umsatzsteuer Voranmeldung Bis wann ist sie abzugeben?

Die Umsatzsteuer Voranmeldung ist grundsätzlich monatlich zum 10. Abzugeben. Allerdings ist dies nur eine pauschale Aussage, die nicht auf jeden zutrifft.

Mit der folgenden Auflistung haben wir dir die weiteren Fakten zu den Fristen zusammengetragen:

  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Freelancer und Selbstständige abgeben, die im Vorjahr weniger als 1.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt haben.
  • Wer im letzten Jahr zwischen 1.0001,01 und 7.500 Euro Umsatzsteuer gezahlt hat, muss die Anmeldung quartalsweise abgeben. Die Frist ist dabei auf den 10.1, 10.4., 10.7., und 10.10 festgelegt
  • Zum 10. eines jeden Monats ist die Voranmeldung abzugeben, wenn die Zahllast im vergangenen Jahr oberhalb dieser Grenze lag. 

Dauerfristverlängerung – Was ist das?

Wem die Frist mit dem 10. eines jeden Monats nicht ausreicht, der kann eine Dauerfristverlängerung nutzen. Hierfür bedarf es lediglich eines Antrags beim Finanzamt und bei positivem Bescheid verschiebt sich die Frist um einen Monat.

Wer also eine Voranmeldung regulär am 10. Januar abgeben muss, braucht sie durch die Dauerfristverlängerung erst am 10. Februar einzureichen.

Umsatzsteuer Voranmeldung: Grundlegendes & Tipps

Wenn du erstmalig eine Umsatzsteuer Voranmeldung abschicken musst, gilt es einige Aspekte zu beachten. So ist das Dokument etwa zwingend elektronisch abzugeben. Davon ab muss man zwischen der Soll- und Ist-Steuerung wählen. 

 👍🏼 Tipp: Mit einer Cashflow-Management-Software (wie finban.io) kannst Du dir die Umsatzsteuer, die Du jeden Monat (oder Im Quartal) zu zahlen hast, direkt in Deinen Cashflow einrechnen lassen.

Davon ab ist es wichtig, mit der gewissen Sorgfalt an die Thematik heranzugehen. Daher empfehlen wir, die Versteuerung zu prüfen und alle eingebenden Zahlen doppelt abzugleichen. 

Wie errechnet sich die fällige Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer für Dienstleistungen und Waren wird wie folgt berechnet:

Nettoverkaufspreis + Umsatzsteuer = Bruttoverkaufspreis

👍🏼 Tipp: Wenn’s schnell gehen soll, nutze den Umsatzsteuerrechner von umsatzsteuer-berechnen.de

Beispiel zur Umsatzsteuer

Im Beispiel verkauft ein Händler Elektrogeräte an einen Kunden. Der Brutto-Verkaufswert beträgt 25.000 €. 

Da es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen handelt, fällt noch die Steuer in Höhe von 19 Prozent an.

Die Rechnung sieht in diesem Beispiel wie folgt aus:

Bruttoverkaufspreis25.000 €

Umsatzsteuer: 3.991,60 €

Nettoverkaufspreis: € 21008,40

In dem Beispiel ergibt sich folglich eine Zahllast von € 3.991,60.


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